Plausibilitätsprüfung für geschlossene AIF/Investment KG
Als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde eine Vielzahl von Regulierungen auf den Weg gebracht. Seit dem 01.06.2012 ist der geschlossene AIF ein Finanzinstrument. Zusätzliche Anforderungen und Pflichten für Berater, Vertriebe, aber auch Anbieter sind die Folge.
Abgestimmt auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH wird mit der Erstellung von Plausibilitätsprüfungen durch die IfBA ein wichtiger Baustein dieser zusätzlichen Anforderungen und Pflichten der Vertriebe von Kapitalanlageprodukten bedient. Als wirtschaftlich unabhängiger Prüfer für geschlossene AIF / Investment-KG ist die IfBA als auslagerungsfähiges Unternehmen kompetenter Ansprechpartner für Banken und Kapitalanlagenvermittler, die ihrer aufsichtsrechtlichen Pflicht nachkommen, die angebotene Kapitalanlage hinsichtlich ihrer Plausibilität und wirtschaftlichen Tragfähigkeit zu überprüfen.
Neutrale Plausibilitätsprüfungen für geschlossene AIFinklusive Haftungsübernahme vom Sachverständigenbüro
Bei den Plausibilitätsprüfungen für geschlossene AIF ist die IfBA im Auftrag der jeweiligen Institution tätig, die das Finanzprodukt berät und vermittelt. Aus einer neutralen Position heraus werden vom Sachverständigenbüro Plausibilitätsprüfungen durchgeführt; die jährliche Zertifizierung des internen Kontrollsystems nach IDW PS 951 Typ B sowie die Abstimmung des Prüfprozesses auf die Rechtsprechung des BGH zu Plausibilitätsprüfungen sind dabei ein Garant für die Hochwertigkeit der Prüfungen und Ergebnisse.
Die Erstellung der Plausibilitätsprüfung für geschlossene AIF erfolgt unabhängig vom Vertriebserfolg, es gibt keine Provisionsvereinbarungen mit den Vertriebsgesellschaften bzw. den Initiatoren der Anlageprodukte. Sämtliche Plausibilitätsprüfungen werden inklusive der Haftungsübernahme ausgeführt. Nach der durchgeführten Prüfung erfolgt die vollständige Ausstellung der aussagekräftigen Unterlagen an den Auftraggeber.
Plausibilitätsprüfung für geschlossene Investment-Vermögen– Darauf können Sie sich verlassen
Unser Anspruch: Qualität, wirtschaftliche Unabhängigkeit
- Auftraggeber und Vertragspartner der IfBA ist der Vertrieb/Berater, nicht der Initiator/Produkthersteller
- Prüfungsausführung zum Festpreis. Keine Vermittlung von Kapitalanlagen oder umsatzabhängige Vergütungen sowie Zuwendungen an die IfBA
- keine Ertrags- oder Zahlungsvereinbarungen zwischen dem Sachverständigenbüro und Initiatoren
- Qualitative, vollständige Plausibilitätsprüfung mit kontinuierlichem Controlling des Prüfprozesses
Der Prüfprozess: Ausführlichkeit und Hochwertigkeit, Sicherung der Prüfqualität
- Plausibilitätsprüfungen, abgestimmt auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH anhand
- der vollständigen Emissionsunterlagen
- der Werbeunterlagen
- der Prospektgutachten
- der Leistungsbilanz des Initiators
- eines Prüfkatalogs mit 25 Unterpunkten
- Haftungsübernahme der IfBA für fehlerhafte Plausibilitätsprüfung mit Rückversicherung durch eine auf den Prüfprozess abgestimmte inländische Versicherung
- jährliche Zertifizierung des internen Kontrollsystems nach IDW PS 951 Typ 2